Merkblatt: Doppelte Haushaltsführung

Häufig pendeln Arbeitnehmer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, denn Arbeitgeber fordern zunehmend mehr Mobilität von ihren Mitarbeitern. Arbeitnehmer hingegen wollen sich selbst lange tägliche Fahrtzeiten bzw. hohe Spritkosten ersparen oder aber beispielsweise ihrer Familie keinen Umzug zumuten, der für ihre Kinder mit einem Schulwechsel verbunden ist.

Der Fiskus unterstützt Arbeitnehmer, aber auch Gewerbetreibende und Selbständige, wenn sich ihr Lebensmittelpunkt und ihr Arbeitsplatz bzw. Betrieb in unterschiedlichen Gemeinden befinden: Gründen diese aus beruflichen oder betrieblichen Gründen neben dem Haupthaushalt einen weiteren, zweiten Haushalt, liegt eine „doppelte Haushaltsführung“ vor.

Die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung sind beim Arbeitnehmer dann unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Bei Gewerbetreibenden bzw. Selbständigen liegen u. U. Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Arbeit vor.

Wird die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt anerkannt, vermindert sich im Rahmen der steuerlichen Veranlagung (Abgabe der Einkommensteuererklärung) die eigene Steuerlast.

Um Ihnen die Navigation durch die komplexe Steuerlandschaft zu erleichtern, bieten wir ein ausführliches Merkblatt zu diesem Thema zum kostenlosen Download auf unserer Homepage an. Laden Sie sich das Merkblatt über nachfolgenden Link herunter:

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