
Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025 – jetzt handeln, um Zuschläge und Schätzungen zu vermeiden
Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Diese Frist gilt für alle abgabepflichtigen Steuerpflichtigen, die ihre Erklärung ohne steuerlichen Berater einreichen. Für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, endet die Abgabefrist am 30. April 2026.
Wer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Dazu zählen:
- Verspätungszuschläge
- Zwangsgelder: Das Finanzamt kann zur Durchsetzung der Abgabepflicht ein Zwangsgeld androhen und festsetzen.
- Steuerschätzungen: Wird die Erklärung nicht eingereicht, ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen – in der Regel zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Auch wenn Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind und bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, kann sich Ihre Verpflichtung zur Abgabe bereits durch bestimmte Konstellationen ergeben. Eine Pflicht zur Abgabe besteht u. a. in folgenden Fällen:
- Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr (z.B. Vermietungseinkünfte)
- Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld
- Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern
- Nutzung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren
- Beantragung eines Freibetrags zur Lohnsteuerermäßigung
- Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr eine Abfindung erhalten haben
- Rentner, die durch eine Rentenerhöhung erstmals steuerpflichtig geworden sind
Vermeiden Sie Fristversäumnisse – wir unterstützen Sie gerne
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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