
„Während die Besteuerungsgleichheit durchaus zum effektiven verfassungsrechtlichen Schutz des Steuerpflichtigen gediehen ist, droht der viel diskutierte und erwogene Freiheitsschutz vor übermäßiger Steuerlast – nach Lichtblicken in Zeiten von Vermögen- und Erbschaftsteuerbeschluss – prima facie wieder zum stumpfen Schwert zu verkommen.“
Vors. Ri’BFH Jachmann-Michel/Kohlhas, BB 2024, 2263, 2271.
