
Die KfW-Bank hat die Förderbedingungen für das Programm „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert. Diese Änderungen sind Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Wichtige Neuerungen:
Erhöhung der Einkommensgrenze: Die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind wird von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 EUR.
Anhebung der Kredithöchstbeträge: Abhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie werden die maximalen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR erhöht.
Förderfähige Bauvorhaben: Weiterhin gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden. Es gibt zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“.
Antragsberechtigte: Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind haben, das unter 18 Jahre alt ist und die mindestens 50% (Mit-)Eigentum an der Immobilie erwerben möchten, sind antragsberechtigt.
Umfang der Förderung: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen können abgedeckt werden, einschließlich der Kosten für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind Materialkosten förderfähig.
Die neuen Bedingungen treten am 16. Oktober 2023 in Kraft.
Weitere Informationen auf der Website der KfW.
