Munteres Rätselraten

„Obwohl insbesondere viele Regelungen des Steuerrechts vage und unbestimmt, in sich widersprüchlich und teils bei Lichte betrachtet aus dem Wortlaut heraus sogar manchmal völlig unverständlich sind (man denke nur an die Kennzeichen des § 138e AO, die mehr an ein munteres Rätselraten als an Rechtsnormen erinnern), läuft der Gesetzgeber (leider) nicht Gefahr, ein ums andere Mal vom BVerfG kassiert zu werden.“

Florian Haase, Ubg 2025, 1, 2.