BFH: Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Euro Geldscheine mit grünem Rechner Kosten für Energie und Gas

Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Kommt das Finanzamt der Festsetzung der Energiepreispauschale nicht nach, kann diese nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem Finanzgericht erstritten werden.

    BFH, Beschluss vom 29.02.2024-VI S 24/23; veröffentlicht am 21.03.2024