
Mit dem Jahreswechsel treten wieder zahlreiche steuergesetzliche Änderungen in Kraft
Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde. Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommen wird. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die Steuerentlastungen der Einkommensteuertarife 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen.
Informieren Sie sich in den Monatsinformationen Januar 2025 über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:
Für Einkommensteuerpflichtige
• Bürgerliche Kleidung einer Influencerin – Keine Betriebsausgaben
• Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung
Sonstiges
• Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
Gesetzgebung
• Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
• Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
• Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
• Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
• Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
• Steuerfortentwicklungsgesetz
